(Stand 2026, häusliche Pflege – Höchstbetrag)
Betrag und Einordnung
990 € ist das höchste monatliche Pflegegeld, das die gesetzliche Pflegeversicherung für häusliche Pflege vorsieht. Es wird ausgezahlt, wenn Pflegegrad 5 anerkannt ist und die Pflege durch private Pflegepersonen zu Hause sichergestellt wird.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Gesamtpunktzahl im Begutachtungsverfahren liegt bei 90 oder mehr Punkten.
Betroffene sind vollständig auf fremde Pflege angewiesen; eigenständige Handlungen im Alltag sind kaum oder nicht mehr möglich. Häufig bestehen zusätzliche besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung – etwa bei beatmungspflichtigen Personen, im Wachkoma oder in späten Stadien schwerer Erkrankungen.
Typische Situationen bei Pflegegrad 5
- Menschen in späten Stadien einer Demenz, die keine Orientierung mehr haben, Hilfe bei allen körperlichen Funktionen benötigen und beaufsichtigt werden müssen, um sich nicht zu gefährden.
- Beatmungspflichtige Personen (z. B. bei ALS, schwerer COPD), die auf eine kontinuierliche medizinisch-pflegerische Versorgung angewiesen sind.
- Schwerst körperlich beeinträchtigte Menschen, die dauerhaft bettlägerig sind und intensive Wundversorgung, Lagerung und Körperpflege brauchen.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 ist möglich, erfordert aber intensive Organisation. Typische Arrangements umfassen:
- Mehrfach tägliche Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, kombiniert mit Unterstützung durch Angehörige.
- Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hebehilfen, Absauggerät oder Beatmungsgerät.
- Wohnraumanpassungen (bis 4.000 € je Maßnahme; in manchen Fällen auch größere Umbauten über weitere Kostenträger).
- Regelmäßige Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegepersonen.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 €/Mo. | bei häuslicher Pflege; höchster Betrag |
| Pflegesachleistung ambulant | bis 2.299 €/Mo. | für ambulante Pflegedienste |
| Tagespflege | eigener Anspruch | nicht gegen Pflegegeld aufgerechnet; Betrag nach Pflegegrad |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Mo. | zweckgebunden |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | wenn die Pflegeperson ausfällt |
| Kurzzeitpflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | vorübergehende stationäre Pflege |
| Wohnraumanpassung | bis 4.000 €/Maßn. | für pflegegerechten Umbau |
| Pflegehilfsmittel Verbrauch | bis 40 €/Mo. | z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen |
| Beratungsbesuch § 37 | vierteljährlich | Pflicht bei Pflegegeldempfang; Kosten trägt Kasse |
Stand 2026 · Angaben ohne Gewähr · Einzelheiten klärt die zuständige Pflegekasse
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Gibt es mehr als 990 € Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
990 € ist der reguläre Höchstbetrag. In Ausnahmefällen mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf (Härtefall-Klausel) können Pflegekassen im Rahmen der stationären Pflege erhöhte Leistungen gewähren – aber nicht als höheres Pflegegeld für häusliche Pflege.
Welche Beratungsbesuch-Frequenz gilt bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 ist ein Beratungsbesuch mindestens vierteljährlich (einmal pro Quartal) nachzuweisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Kann bei Pflegegrad 5 noch häusliche Pflege stattfinden?
Ja, häusliche Pflege ist grundsätzlich auch bei Pflegegrad 5 möglich. Es erfordert in der Regel intensive Organisation: Kombination aus privaten Pflegepersonen, ambulantem Pflegedienst, Hilfsmitteln und ggf. Kurzzeit- oder Nachtpflege. Die Pflegeberatung der Kasse kann dabei helfen.
Pflegegeld beantragen oder Verhinderungspflege planen?
Alle Informationen zur Antragstellung, zu Verhinderungspflege und zu den aktuellen Beträgen aller Pflegegrade.