(Stand 2026, häusliche Pflege)
Betrag und Einordnung
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich direkt an die pflegebedürftige Person aus. Bei Pflegegrad 4 steigt der Betrag gegenüber Pflegegrad 3 um 201 € monatlich auf 800 €.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Gesamtpunktzahl im Begutachtungsverfahren liegt bei 70 bis unter 90 Punkten.
Betroffene sind in der Regel in fast allen grundlegenden Alltagshandlungen auf umfangreiche Unterstützung angewiesen: Mobilität, Körperpflege, Ernährung und kognitive Orientierung sind stark eingeschränkt. Häufig ist auch nächtlicher Unterstützungsbedarf vorhanden.
Typische Situationen bei Pflegegrad 4
- Eine Person mit schwerer Demenz im fortgeschrittenen Stadium braucht rund um die Uhr Beaufsichtigung; Orientierungsfähigkeit, Essen, Trinken und Körperpflege erfordern durchgehende Unterstützung.
- Eine weitgehend bettlägerige Person nach schwerer Erkrankung benötigt Hilfe bei allen Transfers, Lagerung, Wundversorgung und täglicher Körperpflege; ambulante Pflegedienste kommen ein- oder mehrmals täglich.
- Eine Person mit schwerer Mehrfachbehinderung hat dauerhaft hohen Pflegebedarf; häufig sind auch Nachtbereitschaft und fachliche Unterstützung für medizinische Maßnahmen erforderlich.
Kombinationsleistung und Pflegedienst
Bei Pflegegrad 4 stehen bis zu 1.859 €/Monat Pflegesachleistung zur Verfügung. Pflegegeld (800 €) und Sachleistung können anteilig kombiniert werden:
Ein Pflegedienst rechnet 929,50 € ab (= 50 % von 1.859 €). Dann werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 50 % × 800 € = 400 €.
Tagespflege ist ein eigener Leistungsanspruch und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet; Pflegekasse und Einrichtung klären die konkrete Abrechnung.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 €/Mo. | bei häuslicher Pflege durch private Pflegepersonen |
| Pflegesachleistung ambulant | bis 1.859 €/Mo. | für ambulante Pflegedienste |
| Tagespflege | eigener Anspruch | kein Abzug beim Pflegegeld; Betrag nach Pflegegrad |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Mo. | zweckgebunden; für Betreuungsangebote |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | wenn die Pflegeperson ausfällt |
| Kurzzeitpflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | für vorübergehende stationäre Pflege |
| Pflegehilfsmittel Verbrauch | bis 40 €/Mo. | z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen |
| Beratungsbesuch § 37 | vierteljährlich | Pflicht bei Pflegegeldempfang; bei PG 4 quartalsweise |
Stand 2026 · Angaben ohne Gewähr · Einzelheiten klärt die zuständige Pflegekasse
Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4
Ab Pflegegrad 4 müssen Pflegegeldbeziehende den Beratungsbesuch mindestens einmal im Quartal (vierteljährlich) nachweisen – häufiger als bei Pflegegrad 2 und 3. Der Besuch wird durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Versäumte Besuche können zur Kürzung des Pflegegeldes führen.
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Bei Pflegegrad 4 spielen Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen eine wichtige Rolle, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 € je Maßnahme, zum Beispiel für den Einbau von Treppenliften, bodengleichen Duschen oder Pflegebetten. Diese Leistung ist unabhängig vom Pflegegeld.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie oft muss ich bei Pflegegrad 4 einen Beratungsbesuch nachweisen?
Bei Pflegegrad 4 ist ein Beratungsbesuch mindestens einmal im Quartal (vierteljährlich) nachzuweisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Kann ich bei Pflegegrad 4 noch zu Hause gepflegt werden?
Ja, viele Menschen mit Pflegegrad 4 werden zu Hause gepflegt – oft durch eine Kombination aus Angehörigen, ambulantem Pflegedienst und Tagespflege. Ob häusliche Pflege realisierbar ist, hängt vom konkreten Pflegebedarf und den familiären Ressourcen ab.
Was ist, wenn die Pflegeperson dauerhaft ausfällt?
In diesem Fall kann Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag genutzt werden. Bei längerem Ausfall ist ein Wechsel in die stationäre Pflege zu prüfen; die Pflegekasse berät dazu.
Verhinderungspflege und Auszeiten planen
Bei Pflegegrad 4 ist die Entlastung der Pflegeperson besonders wichtig. Hier gibt es alle Infos zu Verhinderungspflege und Antragstellung.