(Stand 2026, häusliche Pflege)
Betrag und Auszahlung
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus – monatlich, nachdem Pflegegrad 2 anerkannt und Pflegegeld beantragt wurde. Die private Pflegeperson erhält es nicht direkt; typischerweise gibt die pflegebedürftige Person es an die Pflegeperson weiter.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes werden sechs Lebensbereiche bewertet; bei Pflegegrad 2 ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten.
Typisch für Pflegegrad 2 ist, dass die Person viele Alltagsaufgaben noch selbst bewältigen kann, aber in bestimmten Bereichen regelmäßige Unterstützung braucht. Das kann körperlicher Natur sein (z. B. Einschränkungen bei Mobilität oder Körperpflege) oder kognitiver Art (z. B. frühes Stadium einer Demenz).
Typische Alltagssituationen bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 betrifft sehr unterschiedliche Lebenssituationen. Einige Beispiele aus der Praxis:
- Eine ältere Person benötigt täglich Hilfe beim An- und Ausziehen, gelegentlich auch bei der Körperpflege, erledigt aber Mahlzeiten und leichte Haushaltsaufgaben noch selbst.
- Eine Person im frühen Stadium einer Demenz braucht Begleitung bei Einkäufen und Terminen sowie regelmäßige Erinnerungshilfen, ist körperlich aber weitgehend mobil.
- Eine Person nach Schlaganfall hat bleibende Einschränkungen in einer Körperseite; Hilfe bei Transfer, Dusche und Haushaltsführung ist nötig, aber keine rund-um-die-Uhr-Versorgung.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst mischen
Wer zusätzlich zum privaten Pflegeengagement einen ambulanten Pflegedienst nutzen möchte, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig kombinieren. Bei Pflegegrad 2 ist die maximale Pflegesachleistung 796 €/Monat.
Ein Pflegedienst rechnet 398 € ab (= 50 % von 796 €). Dann werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 50 % × 347 € = 173,50 € Pflegegeld.
Die Pflegekasse errechnet den Pflegegeldanteil automatisch auf Basis der Sachleistungsabrechnung des Pflegedienstes.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
| Leistung | Betrag / Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 €/Mo. | bei häuslicher Pflege durch private Pflegepersonen |
| Pflegesachleistung | bis 796 €/Mo. | bei Beauftragung eines Pflegedienstes |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Mo. | für Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote; zweckgebunden |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | wenn die Pflegeperson ausfällt oder Urlaub macht |
| Kurzzeitpflege | bis 3.539 €/Jahr gemeinsam | für vorübergehende stationäre Pflege |
| Pflegehilfsmittel Verbrauch | bis 40 €/Mo. | z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen |
| Beratungsbesuch § 37 | halbjährlich | Pflicht; Kosten trägt die Pflegekasse |
Stand 2026 · Angaben ohne Gewähr · Einzelheiten klärt die zuständige Pflegekasse
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 mindestens einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle nachweisen. Der Besuch dient der Qualitätssicherung und ist kostenlos (die Pflegekasse trägt die Kosten). Wird der Nachweis versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Bekomme ich Pflegegeld, wenn ich nur stundenweise Hilfe brauche?
Pflegegrad 2 setzt voraus, dass ein erhöhter Hilfebedarf in mehreren Lebensbereichen besteht und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 27 erreicht wird. Ob stundenweise Hilfe ausreicht, hängt von der Bewertung im Begutachtungsverfahren ab.
Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und einen Pflegedienst nutzen?
Ja – als Kombinationsleistung. Wer z. B. 50 % der Sachleistung (796 €) durch einen Pflegedienst nutzt, erhält die andere Hälfte als Pflegegeld: 50 % × 347 € = 173,50 €.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn meine Pflegeperson krank wird?
Bei Verhinderungspflege kann Ersatzpflege aus dem Budget des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanziert werden. Das Pflegegeld läuft je nach Dauer und Art der Verhinderungspflege weiter oder wird angepasst. Details sollte man mit der Pflegekasse klären.
Noch keinen Pflegegrad? Oder Fragen zum Antrag?
Hier gibt es den vollständigen Ablauf – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.