Pflegegeld verständlich erklärt

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor. Das monatliche Pflegegeld beträgt bei häuslicher Pflege aktuell 599 €.

599 € monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 3
(Stand 2026, häusliche Pflege)

Betrag und Einordnung

Pflegegeld wird direkt von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – monatlich, nach Antragstellung und Anerkennung von Pflegegrad 3. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 steigt das Pflegegeld um 252 € monatlich.

Pflegegrad 2 347 €/Mo.
Pflegegrad 3aktuelle Seite599 €/Mo.
Pflegegrad 4 800 €/Mo.
Pflegegrad 5 990 €/Mo.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Im Begutachtungsverfahren ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten.

Typisch für Pflegegrad 3 ist ein täglicher, intensiver Unterstützungsbedarf in mehreren Lebensbereichen. Die betroffene Person ist in vielen Alltagshandlungen auf Hilfe angewiesen, kann aber in der Regel noch kommunizieren und einfache Entscheidungen treffen.

Typische Situationen bei Pflegegrad 3

  • Eine Person mit fortgeschrittener Demenz braucht durchgehende Orientierungshilfe, Beaufsichtigung und Unterstützung bei allen Körperpflegetätigkeiten sowie der Nahrungsaufnahme.
  • Eine Person mit deutlichen Gangstörungen oder nach multiplen Schlaganfällen ist beim Aufstehen, Gehen, Waschen und Anziehen täglich auf Hilfe angewiesen; Sturzsicherung ist wichtig.
  • Eine Person mit schwerer Herzinsuffizienz oder COPD braucht mehrmals täglich Unterstützung; Anstrengung ist stark eingeschränkt, aber eine 24-Stunden-Pflege ist noch nicht durchgehend nötig.
Kombination mit Tagespflege: Pflegegrad 3 bietet sich oft an, um häusliche Pflege mit Tagespflege zu kombinieren. Tagespflege wird als eigene Sachleistung abgerechnet und beeinflusst das Pflegegeld nur, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst genutzt wird.

Kombinationsleistung und Tagespflege

Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.497 €/Monat Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Pflegegeld und Sachleistung können anteilig kombiniert werden:

Rechenbeispiel Kombinationsleistung:

Ein Pflegedienst rechnet 748,50 € ab (= 50 % von 1.497 €). Dann werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 50 % × 599 € = 299,50 €.

Tagespflege ist ein eigener Leistungsanspruch und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Wer Tages- oder Nachtpflege nutzt, behält das Pflegegeld grundsätzlich in voller Höhe; die konkrete Abrechnung sollte mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

Leistung Betrag Hinweis
Pflegegeld599 €/Mo.bei häuslicher Pflege durch private Pflegepersonen
Pflegesachleistung ambulantbis 1.497 €/Mo.für ambulante Pflegedienste
Tagespflegeeigener Anspruchkein Abzug beim Pflegegeld; Betrag nach Pflegegrad
Entlastungsbetrag131 €/Mo.für Betreuungsangebote; zweckgebunden
Verhinderungspflegebis 3.539 €/Jahr gemeinsamwenn die Pflegeperson ausfällt
Kurzzeitpflegebis 3.539 €/Jahr gemeinsamfür vorübergehende stationäre Pflege
Pflegehilfsmittel Verbrauchbis 40 €/Mo.z. B. Einmalhandschuhe
Beratungsbesuch § 37halbjährlichPflicht bei Pflegegeldempfang; kostenlos

Stand 2026 · Angaben ohne Gewähr · Einzelheiten klärt die zuständige Pflegekasse

Höherstufung und Widerspruch

Wenn der Pflegebedarf im Alltag deutlich über das bei Pflegegrad 3 Typische hinausgeht, kann eine Höherstufung in Betracht kommen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf Neubegutachtung bei der Pflegekasse, wenn sich der Zustand wesentlich verschlechtert hat.
  • Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb von vier Wochen nach Erhalt – empfehlenswert, wenn der Gutachter den Pflegebedarf nicht vollständig erfasst hat.
  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Was unterscheidet Pflegegrad 3 von Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 3 (47,5–70 Punkte) ist der Hilfebedarf erheblich höher als bei Pflegegrad 2 (27–47,5 Punkte). Die betroffene Person benötigt in mehreren Lebensbereichen täglich intensive Unterstützung. Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 € monatlich.

Kann ich Tagespflege und Pflegegeld kombinieren?

Ja. Tages- und Nachtpflege werden grundsätzlich zusätzlich zum Pflegegeld finanziert und mindern das Pflegegeld nicht. Die genaue Abrechnung sollte mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Wann sollte ich einen Widerspruch prüfen?

Wenn im Bescheid Pflegegrad 2 zugewiesen wurde, der Pflegebedarf aber deutlich höher erscheint, kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Bei Widerspruch kann ein Pflegeberater oder ein Sozialverband helfen.

Nächste Schritte

Pflegegeld beantragen oder Verhinderungspflege planen?

Hier finden Sie den vollständigen Ablauf zur Antragstellung und Einordnung der Verhinderungspflege.