Pflegegeld verständlich erklärt

Pflegegeld Höhe: Tabelle und Einordnung

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad und der Art der Pflege. Diese Seite zeigt aktuelle Beträge, erklärt die Kombinationsmöglichkeiten und gibt Hinweise zur Praxis.

Aktuelle Leistungsübersicht 2026

Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Leistungsarten, die je nach Pflegegrad und Pflegearrangement genutzt werden können. Pflegegeld ist die direkte Geldleistung für häusliche Pflege durch private Pflegepersonen.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 0 € 0 € 131 €/Monat
Pflegegrad 2 347 € bis 796 € 131 €/Monat
Pflegegrad 3 599 € bis 1.497 € 131 €/Monat
Pflegegrad 4 800 € bis 1.859 € 131 €/Monat
Pflegegrad 5 990 € bis 2.299 € 131 €/Monat

Stand 2026 · Beträge ohne Gewähr · Pflegesachleistung und Pflegegeld können anteilig kombiniert werden

Balkendiagramm: Pflegegeld nach Pflegegrad – von 0 € bei Grad 1 bis 990 € bei Grad 5
Ergänzende Einordnung: Für Zuständigkeit, Antrag und Kontakt zur richtigen Kasse bietet pflegekassen.net zusätzliche Orientierung. Einen breiteren Überblick zu weiteren Pflegeleistungen liefert deutsche-pflegeleistungen.com.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld setzt zwei Kernanforderungen voraus:

  • Anerkannter Pflegegrad 2 oder höher. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein monatliches Pflegegeld. Andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) können aber auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.
  • Häusliche Pflege durch private Pflegepersonen. Die Pflege muss zu Hause stattfinden und von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-gewerblichen Personen sichergestellt werden. Wird ein ambulanter Pflegedienst als Sachleistung beauftragt, läuft das über die Pflegesachleistung, nicht über Pflegegeld.
Stationäre Pflege: Mit Beginn einer dauerhaften stationären Pflege (Pflegeheim) entfällt der Pflegegeldanspruch in der Regel. In den ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kurzzeitpflege wird Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt; danach wird es auf 50 % halbiert.

Was beeinflusst die Höhe?

Die Grundlage ist immer der anerkannte Pflegegrad. Dieser bestimmt den Maximalbetrag. Folgende Faktoren können die tatsächlich ausgezahlte Summe verändern:

  • Kombinationsleistung: Wer teilweise einen Pflegedienst als Sachleistung nutzt, erhält den nicht genutzten Anteil der Sachleistung als proportional reduzierten Pflegegeldanteil.
  • Verhinderungspflege: Während tageweiser Verhinderungspflege kann das Pflegegeld je nach Dauer und Konstellation verändert werden. Details klärt die Pflegekasse.
  • Krankenhausaufenthalt / Kurzzeitpflege: Nach vier Wochen wird Pflegegeld auf 50 % gekürzt.
  • Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Pflegegeldbeziehende sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nachzuweisen (ab PG 2). Werden diese versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung mischen

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren. Das Prinzip ist einfach: Wer von der möglichen Sachleistung einen Teil nicht nutzt, erhält für diesen ungenutzten Anteil einen entsprechenden Bruchteil des Pflegegeldes.

Beispiel Pflegegrad 3 (599 €/Monat Pflegegeld, bis 1.497 € Sachleistung):

Ein ambulanter Pflegedienst rechnet monatlich 748,50 € ab (= 50 % der möglichen Sachleistung). Dann werden noch 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 50 % × 599 € = 299,50 € Pflegegeld.

Die genaue Abrechnung übernimmt die Pflegekasse. Wichtig: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, und die Kasse stellt dann den Pflegegeldanteil fest.

Beratungsbesuche als Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Wer Pflegegeld bezieht, muss die Qualität der häuslichen Pflege durch regelmäßige Beratungsbesuche bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einer Beratungsstelle nachweisen:

  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal im Quartal

Der Pflegedienst stellt nach dem Besuch einen Bericht aus, den die Pflegekasse erhält. Bei versäumten Besuchen kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse direkt.

Pflegegrade im Detail

Auf den folgenden Seiten finden sich detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Pflegegrad:

Nächste Schritte

Pflegegeld beantragen

Noch kein Pflegegrad oder Fragen zur Antragstellung? Hier gibt es den vollständigen Ablauf.