Aktuelle Leistungsübersicht 2026
Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Leistungsarten, die je nach Pflegegrad und Pflegearrangement genutzt werden können. Pflegegeld ist die direkte Geldleistung für häusliche Pflege durch private Pflegepersonen.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | 131 €/Monat |
Stand 2026 · Beträge ohne Gewähr · Pflegesachleistung und Pflegegeld können anteilig kombiniert werden
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld setzt zwei Kernanforderungen voraus:
- Anerkannter Pflegegrad 2 oder höher. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein monatliches Pflegegeld. Andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) können aber auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.
- Häusliche Pflege durch private Pflegepersonen. Die Pflege muss zu Hause stattfinden und von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-gewerblichen Personen sichergestellt werden. Wird ein ambulanter Pflegedienst als Sachleistung beauftragt, läuft das über die Pflegesachleistung, nicht über Pflegegeld.
Was beeinflusst die Höhe?
Die Grundlage ist immer der anerkannte Pflegegrad. Dieser bestimmt den Maximalbetrag. Folgende Faktoren können die tatsächlich ausgezahlte Summe verändern:
- Kombinationsleistung: Wer teilweise einen Pflegedienst als Sachleistung nutzt, erhält den nicht genutzten Anteil der Sachleistung als proportional reduzierten Pflegegeldanteil.
- Verhinderungspflege: Während tageweiser Verhinderungspflege kann das Pflegegeld je nach Dauer und Konstellation verändert werden. Details klärt die Pflegekasse.
- Krankenhausaufenthalt / Kurzzeitpflege: Nach vier Wochen wird Pflegegeld auf 50 % gekürzt.
- Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Pflegegeldbeziehende sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nachzuweisen (ab PG 2). Werden diese versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung mischen
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren. Das Prinzip ist einfach: Wer von der möglichen Sachleistung einen Teil nicht nutzt, erhält für diesen ungenutzten Anteil einen entsprechenden Bruchteil des Pflegegeldes.
Ein ambulanter Pflegedienst rechnet monatlich 748,50 € ab (= 50 % der möglichen Sachleistung). Dann werden noch 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 50 % × 599 € = 299,50 € Pflegegeld.
Die genaue Abrechnung übernimmt die Pflegekasse. Wichtig: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, und die Kasse stellt dann den Pflegegeldanteil fest.
Beratungsbesuche als Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Wer Pflegegeld bezieht, muss die Qualität der häuslichen Pflege durch regelmäßige Beratungsbesuche bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einer Beratungsstelle nachweisen:
- Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal im Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal im Quartal
Der Pflegedienst stellt nach dem Besuch einen Bericht aus, den die Pflegekasse erhält. Bei versäumten Besuchen kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse direkt.
Pflegegrade im Detail
Auf den folgenden Seiten finden sich detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Pflegegrad:
Pflegegrad 2
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung – höchster Betrag
Pflegegeld beantragen
Noch kein Pflegegrad oder Fragen zur Antragstellung? Hier gibt es den vollständigen Ablauf.