Grundlagen
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld kann erhalten, wer mindestens Pflegegrad 2 anerkannt bekommt und die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde) sicherstellt – nicht durch einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein monatliches Pflegegeld.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Die monatlichen Beträge richten sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 – 347 €, Pflegegrad 3 – 599 €, Pflegegrad 4 – 800 €, Pflegegrad 5 – 990 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.
An wen wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus. Die private Pflegeperson erhält es nicht direkt. Üblicherweise gibt die pflegebedürftige Person das Pflegegeld ganz oder teilweise an die Pflegeperson weiter.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Für die pflegebedürftige Person ist Pflegegeld in der Regel steuerfrei, da es sich um eine Sozialleistung handelt. Ob die empfangende Pflegeperson es versteuern muss, hängt vom Einzelfall ab. Steuerliche Fragen sollten mit einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
Anspruch und Pflegegrad
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegrad 1 führt nicht zu monatlichem Pflegegeld. Allerdings können bei Pflegegrad 1 andere Leistungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Betreuungsangebote oder Pflegehilfsmittel.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder MEDICPROOF besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Er bewertet Einschränkungen in sechs Lebensbereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheitsfolgen, Alltagsgestaltung) und errechnet eine Gesamtpunktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt.
Was tun, wenn man den Pflegegrad als zu niedrig einschätzt?
Innerhalb von vier Wochen nach Bescheiddatum kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Außerdem kann jederzeit eine Neubegutachtung beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf wesentlich verschlechtert hat. Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände helfen kostenlos beim Widerspruchsverfahren.
Auszahlung und Kombination
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich aus, rückwirkend ab dem Antragsmonat. In der Regel wird das Geld am Anfang des Monats überwiesen, sobald der Pflegegrad anerkannt und Pflegegeld bewilligt wurde.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja – als sogenannte Kombinationsleistung. Wer z. B. 60 % der möglichen Sachleistung für einen Pflegedienst nutzt, erhält die verbleibenden 40 % als Pflegegeld. Die Pflegekasse berechnet den Anteil automatisch auf Basis der Sachleistungsabrechnung.
Kann man Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig nutzen?
Ja. Tages- und Nachtpflege werden grundsätzlich zusätzlich zum Pflegegeld finanziert und mindern das Pflegegeld nicht. Die konkrete Abrechnung sollte mit Pflegekasse und Einrichtung abgestimmt werden.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Für die ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts wird Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt. Ab der fünften Woche wird es auf 50 % des bisherigen Betrags reduziert. Entsprechendes gilt bei Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege und Auszeiten
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die Pflegeperson krank wird oder Urlaub macht?
Bei stundenweiser Verhinderung läuft das Pflegegeld voll weiter. Bei tageweiser Verhinderungspflege (ganztägiger Ersatz) wird das Pflegegeld für die Dauer auf 50 % reduziert. Gleichzeitig kann das Budget des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für die Kosten der Ersatzpflege genutzt werden.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?
Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Dieses Budget kann flexibel für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden; die Pflegekasse prüft die konkrete Abrechnung.
Praktisches
Welche Pflichten gibt es als Pflegegeldempfänger?
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 mindestens halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 mindestens vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Werden Besuche versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Welche Pflegekasse ist zuständig?
Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wendet sich an die Pflegekasse seiner Krankenkasse. Bei privat Versicherten ist in der Regel die private Krankenversicherung zuständig.
Mehr Details zu den einzelnen Themen finden Sie auf den Unterseiten:
Pflegegeld Höhe
Vollständige Betragsübersicht nach Pflegegrad
Pflegegeld beantragen
Ablauf, Begutachtung, Widerspruch
Verhinderungspflege
Budget, 50- %-Regel, Beantragung
Pflegekassen
Zuständigkeit, Kontakt und Kassenprozesse
Weitere Pflegeleistungen
Breiter Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung